Meldestelle
Informationen zum Missbrauchsmeldesystem der Deutschen Schule Budapest
Das Thomas Mann Gymnasium-Deutsche Schule Budapest (Schule) betreibt ein internes Missbrauchsmeldesystem zur Aufdeckung, Vorbeugung und Beseitigung von Rechtsverstößen nach Maßgabe des Gesetzes XXV. aus dem Jahr 2023 über Beschwerden, Meldungen von öffentlichem Interesse und Vorschriften über die Meldung von Missbrauch.
Der ungarische Wortlaut des Gesetzes: https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=a2300025.tv
Das interne Meldesystem für Missbrauch ermöglicht es Ihnen, Informationen über rechtswidrige oder mutmaßlich rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen oder andere Verstöße, insbesondere gegen das EU-Recht zu melden. Das Meldesystem erstreckt sich nicht auf die Bearbeitung anderer Beschwerden, die nicht unter die oben genannten Rechtsvorschriften fallen. Das interne Missbrauchsmeldesystem – die Meldestelle – wird von einem in dieser Rolle unabhängigen, nicht weisungsgebundenen Mitarbeiter der Stiftung Deutsche Schule Budapest innerhalb der Schulorganisation geführt.
Bitte beachten Sie, dass sich das gesetzliche Missbrauchsmeldesystem der Schule nur an Personen richtet, die in der Vergangenheit oder derzeit in einem beruflichen oder geschäftlichen Verhältnis zur Schule stehen oder aber an Personen, bei denen die Aufnahme einer solchen Tätigkeit für die Schule bereits eingeleitet wurde. Das Missbrauchsmeldesystem will und soll daher nicht als eine ergänzende Beschwerdemöglichkeit bzw. für Hinweise und Meldungen der Eltern in pädagogischen Fragen dienen.
Es wird empfohlen, sich bei pädagogischen Fragen und Meldungen stets an die Hilfestellung unter „Kommunikations- und Beschwerdeweg an der DS Budapest“ zu halten.
Einzusehen über: https://deutscheschule.hu/de/unsere-schule/organigramm/
Der Hinweisgeber kann die Meldung an die Meldestelle der Schule in schriftlicher oder mündlicher Form vornehmen.
Die schriftliche Meldung kann per Post (Postanschrift: Stiftung Deutsche Schule Budapest, z. Hd. Meldestelle-Beauftragte/r, 1121 Budapest, Cinege út 8/c.) oder auf elektronischem Wege (E-Mail-Adresse: meldestelle@deutscheschule.hu) erfolgen.
Mündliche Meldungen können – nach vorheriger Terminabsprache über das Sekretariat – persönlich erfolgen oder telefonisch über die Telefonnummer +36 1 555 8128.
Die Hinweise und personenbezogenen Daten werden bei einem Telefonanruf aufgezeichnet und ein Protokoll erstellt. Vor der Aufzeichnung der Meldung wird der Hinweisgeber datenschutzrechtlich in gebotener Form aufgeklärt. Erfolgt die Meldung persönlich, wird die mündliche Meldung schriftlich festgehalten, und eine Kopie der aufgezeichneten Meldung dem Meldenden mit der Möglichkeit ausgehändigt, diese zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und durch Unterschrift zu bestätigen. Von der mündlichen Meldung wird ein vollständiges und genaues Protokoll erstellt.
Es ist wichtig, dass der Hinweisgeber seinen Namen, seine Kontaktdaten, seine Beziehung zur Schule und eine Beschreibung des Verstoßes angibt. Alle Meldungen, einschließlich der Identität des Hinweisgebers, werden in allen Phasen der Untersuchung – nach Maßgabe des Gesetzes XXV. aus dem Jahr 2023 über Beschwerden, Meldungen von öffentlichem Interesse und Vorschriften über die Meldung von Missbrauch – streng vertraulich behandelt. Soweit erforderlich ist die Schule gehalten, Betroffene (als die in der Meldung betroffene natürliche Person) im Einzelnen über die Meldung, ihre Rechte in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten und die Regeln für die Verarbeitung ihrer Daten bei der Einleitung der Untersuchung, zu unterrichten. Die Identität des Meldenden als Hinweisgeber wird aber auch dann – ohne seine ausdrückliche schriftliche Einwilligung – nicht offengelegt.
Gesonderte datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zu dem Missbrauchsmeldesystem sind am Ende der Seite einsehbar. Die Schule kommt damit ihrer Informationspflicht gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung und gem. § 25 des Gesetzes XXV. aus dem Jahr 2023 über Beschwerden, Meldungen von öffentlichem Interesse und Vorschriften über die Meldung von Missbrauch nach.
Die Meldestelle der Schule prüft alle Meldungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen und teilt das Ergebnis ihrer Prüfung dem Hinweisgeber in Schriftform mit. Soweit diese Frist nicht eingehalten werden kann, wird der Hinweisgeber über die Fristverlängerung und ihre Ursachen informiert. Eine Entscheidung der Meldestelle erfolgt aber auch bei Fristverlängerung nicht später als drei Monate nach dem Zeitpunkt der Mitteilung der Meldung selbst.
Bitte beachten Sie, dass auf die Prüfung der Meldung verzichtet werden kann, wenn der Meldende nicht identifiziert werden kann (anonyme Meldungen) oder die Meldung von einer nicht dazu berechtigten Person vorgenommen wurde. Die Meldestelle muss sich ferner nicht mit der Meldung befassen, wenn es sich um eine wiederholte Meldung handelt, d.h. eine Meldung mit demselben Inhalt von derselben Person bereits erfolgt ist. Schließlich ist die Meldestelle berechtigt, auf eine Prüfung zu verzichten, wenn die Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses oder zwingender privater Interessen in keinem Verhältnis zu der sich aus der Untersuchung der Meldung ergebenden Einschränkung der Rechte der durch die Meldung betroffenen natürlichen oder juristischen Person steht.
Abschließend möchten wir Hinweisgeber auf die Folgen einer „böswilligen Meldung“ aufmerksam machen.
Danach gilt, wenn sich herausstellt, dass der Melder bösgläubig falsche Daten oder Angaben gemacht hat und
a) ein Umstand vorliegt, der auf die Begehung einer Straftat oder einen Verstoß gegen Vorschriften hinweist, Ihre personenbezogenen Daten an die mit der Durchführung des Verfahrens befugte Stelle oder Person zu übermitteln sind,
b) es hinreichend wahrscheinlich ist, dass Sie anderen einen rechtswidrigen Schaden oder andere Rechtsverletzungen zugefügt haben, Ihre personenbezogenen Daten auf Anfrage an eine zur Einleitung oder Durchführung des Verfahrens befugte Stelle oder Person zu übermitteln sind.