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Hauptaufgaben des Stiftungsrates
Zur ausschliesslichen Entscheidungsbefugnis des Stiftungsrates gehören alle Fragen, die in der Gründungsurkunde nicht in die ausschliessliche Befugnis der Gründer bzw. des Aufsichtsrates der Stiftung verwiesen werden.
Zu den Hauptaufgabenbereichen des Stiftungsrates gehören unter anderem:
- Langfristige strategische Ausrichtung der Schule
- Regeln und Ordnungen der Stiftung unter Beachtung der deutschen und der ungarischen Vorgaben
- Verfügung über das Stiftungsvermögen entsprechend den Regeln der Gründungsurkunde und den Stiftungsvorschriften
- Sicherung der finanziellen Stabilität der Schule
- Aufstellung, Beratung und Annahme des jährlichen Wirtschaftsplans
- Bestimmung der Grundsätze und der Vorgaben der wirtschaftlichen Tätigkeit der Stiftung
- Auswahl des Schuldirektors aufgrund des Vorschlages des Deutschen Bundesverwaltungsamts, die Ausübung der Arbeitgeberrechte gegenüber dem Schuldirektor
- Entscheidung über Erhalt, Instandhaltung und Erweiterung der im Eigentum der Stiftung stehenden Immobilien
- Bautätigkeiten
- Entscheidung über die Höhe der Schulgebühr
- Spenden & Sponsoring